Führen Sie auch Blumenbilder für Trauerkarten?
Ja! Blumenbilder auf Trauerkarten spenden Trost, so viel ist gewiss. Doch wenn es um die Gestaltung einer Trauerkarte geht, sind andere Faktoren wichtig. So fügen sich (weiße) Blüten auf weißem Hintergrund nahtlos ein in das gewünschte Layout einer Trauerkarte. Links ein hübsches Blumenbild, rechts daneben der Name des Verstorbenen und weitere Details. So sehen von Bestattungsinstituten gestaltete Trauerkarten und Traueranzeigen häufig aus.
Blumenbilder für Erinnerungs- und Gedenkportale
Viele Bestattungsinstitute und Hinterbliebene schalten zusätzlich Traueranzeigen in der lokalen Presse und veröffentlichen diese simultan auf sogenannten Gedenkportalen im Internet. Einmal geschaltet erinnern diese Traueranzeigen oft jahrelang an Verstorbene. Auf manchen Gedenkportalen werden Besucher dazu aufgefordert, eine Kerze zu entzünden. Gedenkportale scheinen ein lukratives Geschäftsmodell für Bestattungsinstitute und/oder Verlage zu sein und sie „ersparen“ Angehörigen vielleicht auch den persönlichen Weg zum Grab. Familien leben ja heutzutage weit verstreut … aber nun gut.
Das Internet vergisst nichts, auch keine geklauten Blumenbilder auf Trauerkarten.
Solange Hinterbliebene und Bestattungsinstitute sich an das geltende Urheberrecht halten, ist alles gut. Doch was, wenn Blumenbilder für Trauerkarten irgendwo im Netz gefunden, heruntergeladen einfach so verwendet wurden? Sie ahnen nicht, wie häufig das vorkommt. Erschreckend!
Es gibt sogar Bilderportale, die auf die Unwissenheit (und Dummheit) der Nutzer setzen und ihre Mitglieder sogar aktiv dazu auffordern, Bilder aus dem Netz hochzuladen. Dreamies ist bestes Beispiel für organisierten und automatisierten Bilderklau. Auf Dreamies sammeln Leute (zumeist) geklaute Bilder. Dreamies setzt noch eines drauf, retuschiert (löscht) die Original-Signatur und setzt statt dessen das eigene Wasserzeichen darauf.
Beschweren sich die Urheber darüber und lassen ihre geklauten Bilder von der Plattform löschen, dauert es nicht lang und sie erscheinen wieder online und stehen umgehend für alle zum Download bereit. Das ist illegal, doch Dreamies verweist auf ihre AGB und schiebt die Verantwortung auf die Nutzer. Solange Dreamies zahlende Werbekunden und Google von diesen miesen Machenschaften nichts ahnen, läuft das Geschäftsmodell. Wer hat den Schaden? Beklaute Fotografen, Grafiker und Designer und außerdem alle, die ein geklautes Bild auf ihrer eigenen Website verwenden – oder eben für eine Traueranzeige. Denn: Irgendwann wird jeder Bilderdieb ertappt.
Alle Fotos, alle Bilder, Grafiken, Texte sind geistiges Eigentum ihrer Urheber und damit urheberrechtlich geschützt. Auch wenn keine Signatur oder Wasserzeichen vorhanden ist.
Das Unrechtsbewusstsein derjenigen, die ein Bild einfach mal so „aus dem Netz“ mitnehmen und verwenden, ist erschreckend gering. Umso größer dann der Ärger, wenn der Bilderklau irgendwann dann doch entdeckt wird. Und das wird er, verlassen Sie sich darauf.
Was passiert wenn ich ein geklautes Blumenbild im Netz finde?
Früher habe ich einfach nur eine Rechnung geschickt, damit das geklaute Blumenbild nachträglich lizenziert wird.
Inzwischen erledigt das mein Anwalt für mich. Warum? Weil ich es leid bin, jedem erklären zu müssen, das das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Es ist auch keine Ehre für mich, derart frech beklaut zu werden.
Welche Kosten kommen auf ertappte Bilderdiebe zu?
Für private Trauerfälle und für unlizenziert verwendete Blumenbilder auf privaten Websites berechne ich die doppelte Lizenz plus eine kleine Bearbeitungsgebühr. Wenn jemand eines meiner Blumenbilder unrechtmäßig in den Sozialen Medien verwendet, melde ich die Urheberrechtsverletzung direkt an Instagram, Facebook, Pinterest & Co. Normalerweise verschwindet das geklaute Bild binnen 24 Stunden. Kann gut sein, dass dabei der betroffene Account auch gesperrt wird.
Was passiert, wenn ein Bilderdieb nicht zahlen will?
Dann übergebe ich die Angelegenheit meinem Anwalt. Eine kostenpflichtige Abmahnung kostet meiner Erfahrung nach am Ende meist über 700.- € (inkl. Anwaltskosten) für jedes einzelne kleine Bild. Der Preis ist abhängig von Größe des Bildes, Verwendungseinsatz (gewerblich oder privat) sowie Dauer der Nutzung. Kommt die Sache vor Gericht, wird es leider noch sehr viel teurer – für den Bilderdieb. Zeit und Mühe kommen noch hinzu. Sie sehen, es lohnt sich nicht, Blumenbilder für Trauerkarten oder Traueranzeigen aus dem Internet zu klauen.
Wie beweisen Sie, dass ein Blumenfoto tatsächlich von Ihnen ist?
Ich besitze von jedem Blumenfoto das Digitale Negativ. Das ist keine kleine JPG-Datei, sondern die Originaldatei, so wie sie aus der Kamera kommt. Darin sind mein Name, Standort, meine Kamera, das verwendete Objektiv, Datum der Aufnahme und viele weitere technische Details eingebettet. Jeder Fotograf und jeder Branchen-Anwalt kennt die sogenannten Exif-Daten und vor Gericht zählen diese Fakten natürlich auch. Auch in den Blumenbildern, die ich im Internet veröffentliche, sind Exif-Daten eingeschlossen. Verwechslungen sind da ausgeschlossen.
Wie finden Sie eigene Blumenbilder im Internet?
Mit der Bildersuche von Google. Unglaublich, wie leistungsstark Googles Bildersuchmaschine inzwischen ist. Nur die Ergebnisse sind für mich leider oft auch erschreckend.
Sehr oft erfahre ich jedoch auch über Freunde, wo sie wieder eines meiner Blumenbilder entdeckt haben. Nicht alle davon wurden geklaut, viele leider schon. Dabei ist eine reguläre Bildlizenz doch gar nicht so teuer, insbesondere für die private Nutzung.
Wer Blumenschmuck für eine Beerdigung kaufen kann, kann sich sicher auch Blumenbilder für Trauerkarten und Traueranzeigen leisten.
Wie verkaufen Sie digitale Blumenbilder für Traueranzeigen?
Wenn Sie eines meiner Blumenbilder als digitale Datei brauchen, sprechen Sie mich bitte direkt an. Eine Bildlizenz bzw. Blumenbilder für eine private Trauerkarte sind nicht teuer (ab 39 €) und sorgen nachhaltig für gutes Karma. Sie würden ja auch keine geklauten Blumen auf das Grab eines verstorbenen Angehörigen legen, oder?